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   OVG Sachsen, 03.06.2009 - 2 D 15/09   

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https://dejure.org/2009,19929
OVG Sachsen, 03.06.2009 - 2 D 15/09 (https://dejure.org/2009,19929)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 03.06.2009 - 2 D 15/09 (https://dejure.org/2009,19929)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 03. Juni 2009 - 2 D 15/09 (https://dejure.org/2009,19929)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 152a
    Gegenvorstellung; Statthaftigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer außerordentlichen Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss über die Beschwerde gegen die Nichtbewilligung von Prozesskostenhilfe

  • Judicialis

    VwGO § 152a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 152a
    Gegenvorstellung; Statthaftigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 08.09.2005 - IV B 42/05

    Außerordentliche Beschwerde nach Einführung des § 133a FGO

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.06.2009 - 2 D 15/09
    Nach anderer Auffassung (vgl. VGH BW, Beschl. v. 17.11.2008 - A 2 S 2867/08 - juris unter Verweis auf BFH, Beschl. v. 8.9.2005, BFHE 210, 225) soll die Gegenvorstellung als außerordentlicher Rechtsbehelf zur Geltendmachung "anderer schwerer Verfahrensmängel", die keine Gehörsverletzung i. S. v. § 152a VwGO darstellen, bestehen bleiben.
  • BVerwG, 28.03.2008 - 8 B 20.08

    Statthaftigkeit einer Gegenvorstellung gegen eine rechtskräftige

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.06.2009 - 2 D 15/09
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind außerordentliche Rechtsbehelfe gegen rechtskräftige Entscheidungen der Gerichte nur dann zulässig, wenn sie in der geschriebenen Rechtsordnung geregelt sind (BVerwG, Beschl. v. 28.3.2008 - 8 B 20/08 - juris); es widerspräche der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit, neben der nunmehr ausdrücklich geregelten Anhörungsrüge (§ 152a VwGO) eine Gegenvorstellung als ungeschriebenen außerordentlichen Rechtsbehelf gegen rechtskräftige Entscheidungen zuzulassen.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.2008 - A 2 S 2867/08

    Außerordentliche Beschwerde; greifbare Gesetzeswidrigkeit; Anhörungsrüge

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.06.2009 - 2 D 15/09
    Nach anderer Auffassung (vgl. VGH BW, Beschl. v. 17.11.2008 - A 2 S 2867/08 - juris unter Verweis auf BFH, Beschl. v. 8.9.2005, BFHE 210, 225) soll die Gegenvorstellung als außerordentlicher Rechtsbehelf zur Geltendmachung "anderer schwerer Verfahrensmängel", die keine Gehörsverletzung i. S. v. § 152a VwGO darstellen, bestehen bleiben.
  • VGH Bayern, 19.03.2009 - 12 C 08.3413

    Unterhaltsvorschussrecht; Prozesskostenhilfe; Erfolglose Gegenvorstellung

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.06.2009 - 2 D 15/09
    Selbst wenn man eine Gegenvorstellung als zulässig ansehen würde, die - wie hier - keinen Verstoß des rechtlichen Gehörs rügt, wäre eine - unterstellte - Abänderungsbefugnis unanfechtbarer Beschlüsse jedenfalls auf Ausnahmefälle beschränkt, in denen "anders nicht zu beseitigendes grobes prozessuales Unrecht" im Weg der fachgerichtlichen Selbstkontrolle beseitigt werden soll (wie hier BayVGH, Beschl. v. 19.3.2009 - 12 C 08.3413 - juris).
  • OVG Sachsen, 19.11.2015 - 5 B 248/15

    Unzulässige Gegenvorstellung

    1 Es kann dahinstehen, ob eine Gegenvorstellung nach Einführung der Anhörungsrüge nach § 152a VwGO noch statthaft ist (vgl. verneinend: BVerwG, Beschl. v. 26. März 2009 - 2 PKH 2.09 -, juris Rn. 3; Beschl. v. 28. März 2008 - 8 B 20.08 [8 B 76.07] -, juris; sowie SächsOVG, Beschl. v. 3. Juni 2009 - 2 D 15/09 -, juris).

    Selbst wenn man eine Gegenvorstellung als zulässig ansehen würde, die - wie hier - keinen Verstoß gegen das Gebot des rechtlichen Gehörs rügt, wäre eine Abänderungsbefugnis unanfechtbarer Beschlüsse jedenfalls auf Ausnahmefälle beschränkt, in denen anders nicht zu beseitigendes grobes prozessuales Unrecht im Weg der fachgerichtlichen Selbstkontrolle beseitigt werden soll (SächsOVG, Beschl. v. 3. Juni 2009 - 2 D 15/09 -, juris Rn. 3; BayVGH, Beschl. v. 19.3.2009 - 12 C 08.3413 -, juris Rn. 1).

  • OVG Sachsen, 21.09.2020 - 6 D 25/20

    Anhörungsrüge; Gegenvorstellung

    Da die Verfassungsbeschwerde keinen Rechtsweg begründet, ist auch eine Verweisung an ein Verfassungsgericht nach § 17a Abs. 2 Satz 1 GVG nicht möglich (vgl. BVerwG, Beschl. v. 5. Februar 1976 - 7 A 1.76 -, juris Rn. 22; NdsOVG, Beschl. v. 21. Mai 1997 - 11 M 2469/97 -, juris Rn. 35).8 3. Selbst wenn man das Rechtsmittel als Gegenvorstellung deuten und eine Gegenvorstellung, die - wie hier - keinen Verstoß gegen das Gebot des rechtlichen Gehörs rügt, als zulässig ansehen würde, wäre eine Abänderungsbefugnis unanfechtbarer Beschlüsse jedenfalls auf Ausnahmefälle beschränkt, in denen anders nicht zu beseitigendes grobes prozessuales Unrecht im Weg der fachgerichtlichen Selbstkontrolle beseitigt werden soll (SächsOVG, Beschl. v. 19. November 2015 - 5 B 248/15 -, juris Rn. 1; v. 3. Juni 2009 - 2 D 15/09 -, juris Rn. 3; BayVGH, Beschl. v. 19.3.2009 - 12 C 08.3413 -, juris Rn. 1).
  • VG Cottbus, 18.05.2010 - 6 K 1043/09

    Zulässigkeit einer Gegendarstellung

    Hieran wird festgehalten (vgl. auch BVerwG Beschluss vom 8. Juni 2009 - 5 PKH 6/09 -, zit. nach Juris; Beschluss vom 26. März 2009 - 2 PKH 2/09 -, zit. nach Juris; Beschluss vom 3. Mai 2007 - 5 B 193/06 - Buchholz 310 § 152 a VwGO Nr. 2; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Oktober 2008 - 1 N 46.06 -, S. 2 des E.A.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 2. Februar 2005 - 3 S 83/05 -, NJW 2005, 920; Bayerischer VGH, Beschluss vom 3. März 2009 - 12 CE 09.317 -, zit. nach Juris; Beschluss vom 19. Februar 2009 - 7 ZB 09.332 -, zit. nach Juris; Beschluss vom 17. April 2008 - 20 CS-08.954 und 08.607 -, zit. nach Juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 4. März 2008 - 10 LA 62/08 -, zit. nach Juris; offen lassend demgegenüber etwa OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Oktober 2008 - 10 RN 1/08 -, S. 2 des EA; Beschluss vom 2. Dezember 2008 - 4 RN 6.08 -, S. 4 des EA; OVG Sachen, Beschluss vom 3. Juni 2009 - 2 D 15/09 -, zit. nach Juris).
  • OVG Sachsen, 07.11.2012 - 2 A 636/12

    Anhörungsrüge, Gegenvorstellung wegen Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen

    Es widerspräche der Rechtssicherheit und der Rechtsklarheit, neben der nunmehr ausdrücklich geregelten Anhörungsrüge eine Gegenvorstellung als ungeschriebenen außerordentlichen Rechtsbehelf gegen rechtskräftige Entscheidungen zuzulassen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 8. Februar 2006 a. a. O.; BVerwG, Beschl. v. 28. März 2008 - 8 B 20.08 - und v. 25. Juni 2012 - 8 B 4.12 -, beide juris; Senatsbeschl. v. 3. Juni 2009 - 2 D 15/09 -, juris Rn. 2).
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